Über das Portal Elternnachricht.de können Sie Ihr Kind online krankmelden.

 

So funktioniert's:

  1. Öffnen Sie Elternnachricht.de, indem Sie unten auf den Button klicken
  2. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, an welche Sie auch unsere Elternnachrichten erhalten
  3. Sie senden die Krankmeldung
  4. Wir bestätigen Ihnen die Krankmeldung per E-Mail

Krankmeldung aufgrund einer meldepflichtigen Erkrankung

 

Sollte Ihr Kind an einer meldepflichtigen Krankheit leiden, müssen Sie uns das mitteilen.

 

Bitte beachten Sie: Eine Befreiung vom Unterricht für einen Tag anlässlich einer Familienfeier oder ähnlichem kann die Klassenlehrkraft bewilligen. Alle anderen Anträge müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Eine Befreiung vom Unterricht zur Verlängerung eines Urlaubes kann jedoch nicht gewährt werden.

 

Läusebefall und ansteckende Krankheiten

 

In unregelmäßigen Abständen kommt es vor, dass Schüler und Schülerinnen von Läusen befallen sind. Dies ist kein Zeichen von mangelnder Hygiene, sondern kann jeden treffen. In den seltensten Fällen lässt sich nachvoll-ziehen, wo sich der „Herd“ befand. 

 

Für die Schule ist es von größter Wichtigkeit, sofort über einen etwaigen Befall informiert zu werden, damit rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können: die Lehrkräfte sprechen mit den Kindern, die Busunternehmen werden benachrichtigt, dass die Sitze desinfiziert werden müssen. 

 

Wird in einer Klasse ein Befall gemeldet, 

teilen wir Ihnen das per Elternnachricht mit (alle Klassen).

• bestätigen Sie uns durch Ihre Unterschrift bzw. durch das Drücken des Bestätigungsbuttons über Elternnachricht, dass Sie nun wissen, dass besondere Aufmerksamkeit und Haarkontrolle angesagt sind. Die Namen betroffener Kinder werden natürlich nicht genannt.

 

Ein Kind, bei dem Läuse festgestellt werden, muss sich einer Behandlung mit den entsprechenden Mitteln unterziehen. Hier kann man nicht noch einen Tag warten oder gar das Kind mit Läusen in die Schule schicken.

Im Gegenteil, Sie sind gesetzlich verpflichtet, dies bei der Schule zu melden.

 

Nach der Behandlung kann das Kind im Regelfall ohne ärztliches Attest wieder die Schule besuchen (also im Idealfall gleich am nächsten Tag). Denken Sie auch daran, die Behandlung zu wiederholen (Sie haben dazu von uns eine Broschüre bekommen). 

 

Die Entlausung der Kleidung, Bettwäsche, Kuscheltiere und anderer befallender Stellen ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten (im Regelfall: Alles bei mindestens 60 Grad waschen oder für 14 Tage luftdicht in einem Plastiksack verschließen). Durch Ihre Mithilfe können wir verhindern, dass sich ein Lausbefall zur Epidemie ausweitet.

 

Als Nachweis der Behandlung müssen Sie das Formular „Meldung Krankheit/Läuse“ abgeben. Sie bekommen es durch die Lehrkraft, über unser Büro oder können es sich hier herunterladen: Meldung Krankheit/Läuse

 

Daneben sind wir angehalten auch auf andere ansteckende, meldepflichtige Krankheiten hinzuweisen, über die Sie im Falle eines Falles die Schule unterrichten müssen: 

 

(Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 6 Meldepflichtige Krankheiten:

  • Botulismus
  • Cholera
  • Diphtherie
  • humane spongiforme Enzephalopathie außer familiär-hereditärer Formen
  • akute Virushepatitis
  • enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
  • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
  • Keuchhusten
  • Masern
  • Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
  • Milzbrand
  • Mumps
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
  • Tollwut
  • Typhus abdominalis oder Paratyphus
  • Windpocken

 Aktuelle Meldung

Am 1.6.2022 wurde unsere Schule zur Musikalischen Grundschule zertifiziert!

Wir sind Mitglied im Grundschulverband!

Wir sind eine fit4future-Schule!

Hygienekonzept Stand 1.03.2023
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